Reiseversicherung

Reiserücktritt- / Reiseabbruch- / Reisekranken-

Versicherungen
Wer hilft, wenn es unterwegs mal nicht nach Plan läuft? Wer weiß, wie viel Schutz auf Reisen wirklich nötig ist? Wer sorgt dafür, dass Krankheit nicht den Urlaub vermiest? Wie viel Versicherung braucht man für einen Kurztrip? Wie kommt man nach Hause, wenn der Zubringerflug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussflug verpassen? Wir empfehlen Ihnen den Spezialisten zum Thema Reiseversicherungen, der auf diese Fragen eine passende Antwort parat hat. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich verreisen, die ERV sorgt dafür, dass Sie mit einem sicheren Gefühl unterwegs sind. Hier erfahren Sie mehr zu den Reiseschutz-Produkten der ERV.

Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann.

Kurz & übersichtlich

Für wen geeignet?
Voraussetzungen für den Abschluss
Versicherte Reisen
Versicherungssumme
Familiendefinition
Geltungsbereich
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbst-beteiligung)
Vertragsverlängerung
Erreichen von Altersgrenzen
Versicherungsschutz
  • Tod
  • schwerer Unfallverletzung
  • unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst
  • Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).

Weiter leistet die ERV Entschädigung bei

  • außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • nicht genutzten Reiseleistungen
  • verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

Detailinformationen

Das Versicherungspaket für 365 Tage im Jahr

Alles drin — wir planen für sie das Unvorhersehbare mit ein, damit sie vor, während und nach der Reise kein Risiko eingehen müssen. Die Reiserücktritts-Versicherung bewahrt vor Stornokosten, die Reiseabbruch-Versicherung kommt für zusätzliche Rückreisekosten auf. Verspätet ausgelieferte Koffer? Die Reisegepäck-Versicherung erstattet die Ersatzkäufe, die Reisekranken-Versicherung übernimmt u. a. Heilbehandlungs- und Krankenrücktransportkosten und unser RundumSorglos-Service berät schnell und sicher bei Überbuchungen oder hilft bei Verlust von Reisedokumenten.
Verlassen Sie sich auf die ERV, den Marktführer in Sachen Reiseschutz und buchen Sie einmal für alle Reisen im Jahr.

Kurz & übersichtlich

Für wen geeignet?
Urlauber und Geschäftsreisende, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die Wochenendausflüge rundum absichern wollen.

Voraussetzungen für den Abschluss
Der Abschluss der Jahres-Versicherung ist nur möglich, wenn die vollständige deutsche Bankverbindung angegeben und dem Lastschriftverfahren zugestimmt wird.

Versicherte Reisen
Versichert sind alle Reisen (inklusive Tages- und Schiffsreisen) weltweit, in Deutschland jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt.

Höhere Reisepreise/Längere Reisedauern
Das Jahres-Paket kann durch Kombination mit dem RundumSorglos-Schutz ohne RRV um maximal weitere 45 Tage (bis maximal 90 Tage) verlängert oder durch Abschluss des RRV-Topschutzes auf insgesamt max. 10.000 Euro Reisepreis erhöht werden.

Familiendefinition
Maximal zwei Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie. Für allein reisende Familienmitglieder gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.

Geltungsbereich
Weltweit

Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbst-beteiligung)
Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro pro Person. Reisekranken-Versicherung: 100 Euro je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 Euro. Reisegepäck-Versicherung: 100 Euro je Versicherungsfall.

Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht bis spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.

Versicherungsschutz
Besteht für alle Reisen, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages stattfinden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht werden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen.

Reiserücktritts-Versicherung

Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen:

  • Tod
  • schwerer Unfallverletzung
  • unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst.
  • Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).

Reiseabbruch-Versicherung

Die ERV leistet Entschädigung bei:

  • außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • nicht genutzten Reiseleistungen
  • verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise.

Reisekranken-Versicherung mit

. . . medizinischer Notfall-Hilfe
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der:

  • Heilbehandlungen im Ausland
  • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Hilfsmittel
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird
  • Gepäckrückholung
  • Arzneimittel-Beratungs-Service
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen)

RundumSorglos-Service

Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.

Reisegepäck-Versicherung

Die ERV leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse
  • Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro
  • Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme
  • Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert
  • Die ERV erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht

Detailinformationen zum RundumSorglos-Schutz

Ohne Wenn, ohne Aber!

Der RRV-Topschutz ist die optimale Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, damit sie ab Buchungstag bei Stornierung, verspätetem Reiseantritt oder nach Reiseantritt bei Reiseabbruch optimal geschützt sind.

  • Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen. Aber auch Schwangerschaft, ein plötzlicher Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Gründe sein, in denen unsere Reiserücktritts-Versicherung eintritt und sie und ihre Familie zumindest vor finanziellem Schaden bewahrt.
  • Wenn sie die Reise außerplanmäßig beenden oder z. B. aufgrund einer Naturkatastrophe verlängern müssen, erhalten sie u. a. die Erstattung für die Mehrkosten der Rückreise.

Kurz & übersichtlich

Für wen geeignet?
Urlauber und Geschäftsreisende, die sich gegen Stornierungs- und Umbuchungskosten von Flügen, Pauschal- und Individualreisen absichern wollen. Auch bei vorzeitiger Heimreise und verspäteter Rückreise bzw. Unterbrechung der Reise ist der RRV-Topschutz die optimale Lösung.

Versicherungssumme
Entspricht dem Reisepreis

Objektbuchungen
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der "Objektanteil" mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Flug und Ferienwohnung).

Familiendefinition
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/Reiseteilnehmer.

Geltungsbereich
Weltweit

Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbst-beteiligung)

20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro pro Person.

Abschlussfrist
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

Wir empfehlen
Denken Sie auch an unseren Jahres-RRV-Topschutz! Dieser lohnt sich meist schon ab der zweiten Reise.

Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen

  • Tod
  • schwerer Unfallverletzung
  • unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst
  • Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss
  • Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten)

Weiter leistet die ERV Entschädigung bei

  • außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • nicht genutzten Reiseleistungen
  • verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

Detailinformation zum RRV-Topschutz